Erst streicht die Airline den Flug, dann bietet sie nur einen Gutschein an. Diesen Rechtsbruch sollten sich Kunden nicht gefallen lassen, denn Corona befreit Fluggesellschaften nicht von der Rückzahlungspflicht nach einer Flugannullierung.
“Nach dem Ärger mit der Airline möchten Passagiere eine sichere, faire und bequeme Lösung. Und Geld zurück anstatt von der Airline als Geldgeber missbraucht zu werden. Für genau diese Menschen bieten wir unsere Ticketpreis-Erstattung an.“
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